Häufig gestellte Fragen

Was hat sich seit Januar 2017 in der Pflegeversicherung geändert?

Drei Pflegestufen wurden in fünf Pflegegrade umgestellt.

Jeder Pflegebedürftige hat nun Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Was wird jetzt in der Begutachtung anders bewertet?

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) beurteilt den Grad der Selbständigkeit. Was kann der Betroffene noch selbst, ohne Hilfestellung leisten. Die Selbstständigkeit wird in  verschiedenen Lebensbereichen erfragt.

Welche Lebensbereiche sind das?

  Mobilität
  Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  Selbstversorgung (Körperpflege, Ernährung, ...)
  Umgang mit krankheitsspezifischen / therapiebedingten Anforderungen
  Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?

Ein breites Spektrum an Maßnahmen und Möglichkeiten können mit und über die Pflegekasse finanziert werden. U.a. Pflege-, Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege, notwendige Umbaumaßnahmen, Schulungsmaßnahmen …
Die Pflegeversicherung ist als Teilkaskoversicherung zu sehen.

Was versteht man unter Behandlungspflege?   

Behandlungspflegemaßnahmen, welche der Arzt anordnet. Sie werden von Pflegefachkräften ausführt. Das Verabreichen von Medikamenten gehört ebenso dazu wie ein Kompressionsverband anlegen, Injektionen oder Wundversorgung durchführen. Die Kostenübernahme muss von der Krankenkasse genehmigt  werden.