Aufgaben und Leistungen der Gemeindediakoniestation

Leistungen:



Individuelle Beratung rund um die Pflege

Während den Bürozeiten Montags bis Freitags von 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung ist eine ganz individuelle Beratung möglich. Gesprächsinhalte können die bevorstehende Krankenhausentlassung, Überleitung zum geplanten Kurzzeitpflegeaufenthalt, das Einrichten des Pflegezimmers, notwendiger und sinnvoller Einsatz von Hilfsmitteln, Inkontinenzberatung, Antragstellung ect. sein.
Fragen Sie bei ihrer Diakoniestation nach! Wir helfen Ihnen gerne. Telefon 05683 - 1770

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Hilfestellung beim Pflegegeldantrag

Regelmäßiger Hilfebedarf bei der Körperpflege, Mobilität oder Nahrungsaufnahme und im hauswirtschaftlichen Bereich, kann einen Anspruch auf Pflegegeld bedeuten. Der MDK (Medizinische Dienst der Krankenkassen) wird eine Begutachtung in der Häuslichkeit durchführen. Das Begutachtungsergebnis wird ihnen von der Pflegekas-se mitgeteilt. Gerne sind wir beim Ausfüllen des Antrages behilflich und geben ihnen wertvolle Tipps für die Begutachtung. Bei einem notwendigen Widerspruch sind wir ihnen behilflich.
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Das richtige Hilfsmittel beantragen

Um das geeignete und entlastende Hilfsmittel heraus zu finden, bedarf es genauer Kenntnis. Bei der Antragstellung sind wir gerne behilflich. Einige Hilfsmittel können zum Ausprobieren bei der Diakoniestation ausgeliehen werden!
Fragen Sie bei ihrer Diakoniestation nach! Wir helfen Ihnen gerne. Telefon 05683 - 1770

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Behandlungspflege

nach SGB V, sind Maßnahmen die der Arzt an die Diakoniestation delegiert und bei Genehmigung über die Krankenkasse abgerechnet werden:

Fragen Sie ihren Arzt oder ihre Diakoniestation!

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Pflegeversicherungsleistungen

nach SGB XI, sind Maßnahmen die jeder Pflege-bedürftige durch die Diakoniestation erbringen lassen kann. Die Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse.

Körper- und Grundpflegeleistungen

Hauswirtschaftliche Versorgung Fragen Sie bei ihrer Diakoniestation nach! Wir helfen Ihnen gerne. Telefon 05683 - 1770

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Pflegeberatungsbesuche nach § 37 SGB XI bei Pflegegeldempfängern

Sie erhalten Pflegegeld der Stufen 1, 2 oder 3?
Der Gesetzgeber verlangt in den Pflegestufen 1 und 2 halbjährlich und in der Pflegestufe 3 vierteljährlich eine

Bescheinigung,


dass die Pflege sichergestellt ist.
Die Diakoniestation ist als anerkannter Pflegedienst berechtigt, einen Beratungsbesuch durchzuführen und bei gesicherter Pflege eine entsprechende Bescheinigung auszustellen. Neben der Feststellung, ob die Pflege gesichert ist, geht es auch um Informationen über Pflegetechnik, den Einsatz von Hilfsmitteln und Entlastung der Pflegeperson. Die Beratung ist für sie kostenlos.
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Beratung zu Wohnraumanpassungsmaßnahmen SGB XI

Der Antrag auf Zuschuss muß vor der Baumaßnahme bei der Pflegekasse gestellt werden!
Es sind bis zu 2.557 Euro Zuschuss möglich, bei einem Eigenanteil von 10 % der Kosten der Maßnahme.

Maßnahmen können z.B. sein:

Umbaumaßnahmen von Bad, WC oder Zentralheizung.
Reorganisation, wie Wohnungsverkleinerung, Umzug von Ober- in Untergeschoß
Beseitigung von Barrieren, wie Lift, Rampe, Türöffner, Türverbreiterung, Türschwellenbegleichung ect.

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Verhinderungspflege §39 SGB XI

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens ein Jahr in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Die entstehenden Kosten werden bis zu einer Höhe von 1432 Euro vergütet.

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Betreuungsleistungen bei Demenzerkrankung § 45 b SGB XI

nach dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz

Ihr Angehöriger ist erheblich beaufsichtigungs- und betreuungsbedürftig.
Sie als pflegende Angehörige können sich Entlastung schaffen, indem sie bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen. Die Leistungen des Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz betreffen Pflegebedürftige der Pflegestufen 1, 2, 3 mit geistigen Behinderungen, psychischen Erkrankungen, demenzbedingten Fähigkeitsstörungen und anderen Leiden des Nervensystems. Hinweis: In der Regel sind Demenzkranke nach diesem Kriterienkatalog grundsätzlich anspruchsberechtigt.

Zweckgebundener Einsatz

Einzelbetreuung: Seit vielen Jahren bietet die Diakoniestation Entlastungsangebote für Familien mit Demenzkranken an. Unterstützt wird diese Arbeit durch die Gruppe der ehrenamtlichen Helferinnen. Die Ehrenamtlichen werden zu Einzelbetreuungen in den Haushalten eingesetzt, damit die Angehörigen sich einen Freiraum schaffen können. Die Zeiten und Abstände werden individuell abgestimmt. Die geschulten Helferinnen unterliegen der Schweigepflicht, dies ist die Basis für eine vertrauensvolle Betreuungsarbeit.

Gruppenbetreuung: Regelmäßig, jeden zweiten Mittwoch ab 14 Uhr findet in den Räumen der Diakoniestation eine Gruppenbetreuung statt. Ein entsprechender Fahrdienst ist eingerichtet. Eine Pflegefachkraft mit Zusatzausbildung für Gerontopsychiatrie betreut gemeinsam mit Ehrenamtlichen die Demenzkranken. Verschiedene Aktivitäten, wie Erinnerungsarbeit, Gesellschaftsspiele und Alltagskompetenzen werden angeboten. Die Angehörigen sind für gute drei Stunden entlastet und können diese Zeit für sich persönlich nutzen.

Demenzbetreuung


Cafe der Begegnung: Mindestens zweimal im Jahr werden hierzu die Familien gemeinsam mit den Demenzkranken eingeladen. Eine liebevoll hergerichtete Kaffeetafel lädt zum Verweilen ein. Ein ausgewähltes Programm ergänzt den Nachmittag im Kreis von Gleichbetroffenen.

Tischdeko


Gesprächskreis für Angehörige: Der Gesprächskreis für Angehörige von Demenzkranken findet immer am letzten Donnerstag im Quartal ab 15 Uhr in der Diakoniestation statt. Hier kommen Angehörige regelmäßig zu einem Erfahrungsaustausch zusammen. Bei Kaffee und Kuchen wird in einer offenen Runde vertraut über Probleme, Ängste und Erfahrungen gesprochen. Es ist keine Anmeldung erforderlich, spontanes Kommen ist gewünscht.

Kosten
Wenn sie besondere Betreuungsleistungen in Anspruch genommen haben, werden ihnen die Kosten bis zu 2400 Euro pro Jahr durch die Pflegekasse erstattet. Wenn sie diesen Betrag in einem Kalenderjahr nicht voll ausgeschöpft haben, kann der nicht verbrauchte Teil in das Folgejahr übertragen werden.

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Alltagshilfen

Wir erarbeiten zur Zeit ein entsprechendes Konzept und werden im Jahr 2006 diese neue Dienstleistung erbringen können.

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Schulungen § 45 SGB XI

Kurs in häuslicher Pflege
Jede an Pflege interessierte Person kann an einem Kurs in häuslicher Pflege teilnehmen.

Inhalte
In zehn Kurseinheiten werden Grundlagen der Pflege in Theorie und Praxis vermittelt. Der Kurs soll Pflegepersonen entlasten und unterstützen. Themeninhalte sind unter anderem die Einrichtung des Krankenzimmers, soziale Kontakte und zwischenmenschliche Beziehungen, Krankenbeobachtung, das Verhindern von Zweiterkrankungen, Ernährung bei Alter und Krankheit und der Umgang mit Medikamenten. Auch werden so wichtige Themen wie der Einsatz von Hilfsmitteln, rückenschonende Arbeitsweisen, dem Sterbenden beistehen und Selbstpflege angesprochen.

Die Diakoniestation bietet solche Kurse in Wabern und den Ortsteilen an.
Mindestteilnehmerzahl 12 Personen

Kosten
Der Kurs ist für die Teilnehmenden kostenlos.

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Schulung in der Häuslichkeit

Jede Pflegeperson kann sich in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen schulen lassen. Damit wird den pflegenden Angehörigen eine ganz individuelle Hilfestellung in der Pflegesituation ermöglicht.

Inhalte
Es findet eine Einschätzung der Pflege- und Wohnsituation und des sozialen Umfeldes statt. Ressourcen des Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen werden erörtert. Der Problematik wird durchgesprochen, es wird angeleitet und gemeinsam praktisch durchgeführt. Empfehlungen hinsichtlich Hilfsmitteln und ergänzender Maßnahmen werden gegeben.

Kosten
Die Kosten werden auf Antrag in der Regel von den Pflegekassen übernommen.

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Hausnotruf

Telealarm Telealarm

Leistungen
Anbindung, durch das Hausnotrufsystem, an eine rund um die Uhr besetzte Leitstelle. Jederzeit können Sie, im Umkreis von bis zu 30 Metern des Hauptgerätes, mittels des 'Notruffingers' einen Notruf auslösen. Eine 'Funkverbindung' zur Leitstelle wird durch den Notruf automatisch aufgebaut. Sicherheit durch tägliche Rückmeldung mittels 'OK-Taste' am Grundgerät.
Die Gemeindediakoniestation Wabern kann auf Ihren Wunsch hin, als erster im Notfall von der Leitstelle gerufen werden.
Das Notrufsystem ist innerhalb 1-2 Tagen einsetzbar.

Kosten
Die Kosten werden auf Antrag in der Regel von den Pflegekassen übernommen.

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Essen auf Rädern

Tablett Täglich wechselndes, frisch gekochtes Mittagessen (Zubereitung im 'Karlshof'), einschließlich Nachtisch.
Wöchentlicher Speiseplan

Lieferung
Jeden Tag ab 11.30 Uhr, selbstverständlich auch an Sonn- und Feiertagen!
Spezielle Thermobehälter halten 'Ihr' Essen heiß.
Das Essen wir Ihnen von den Mitarbeiterinnen der Gemeindediakoniestation Wabern bis auf 'Ihren' Küchentisch geliefert.

Anmeldung
Anmeldezeit beträgt nur einen Tag.
Probeessen für ein oder zwei Tage ist möglich.
Essenänderung nur an Werktagen.

Kosten
6,90 Euro pro Essen einschließlich Lieferung und Endreinigung.

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Unsere Pflegevereinbarung

Wie sieht eine Pflegevereinbarung zwischen der Diakoniestation und Ihnen aus? Mit einem Klick auf die nachstehenden Links öffnen sich die Formulare, damit Sie sich einen Eindruck verschaffen können.

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Die Diakoniestation im Video

HNA Online: Pflegedienste stellen sich vor: Gemeindediakoniestation Wabern

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