Erklärung der Körperpflegeleistungen SGB XI

Wir informieren Sie gerne umfassend über Möglichkeiten und Kosten der pflegerischen Versorgung sowie über den Anteil, den die Kasse übernehmen kann.

  • · Hilfe bei der Körperpflege

Wir helfen bei der täglichen Körperpflege im Sinne der aktivierenden Pflege, dies kann eine Anleitung, eine teilweise oder komplette Pflege durch uns sein. Folgende Beispiele gehören zur Körperpflege:

Große Pflege (z.B. morgens)

Sie benötigen Hilfe beim An-/Auskleiden, Mund- und Zahnpflege bzw. Zahnprothesenpflege, Rasieren, Kämmen ggf. Haarwäsche, Waschen (im Bett, am Waschbecken oder Duschen), Hautpflege, aus dem Bett/ins Bett gehen … 

Kleine Pflege (z.B. abends)

Sie erhalten Hilfe beim An-/Auskleiden, Mund- und Zahnpflege und eine Teilwäsche (im Bett oder am Waschbecken)…

An-/Auskleiden (z.B. abends)

Sie brauchen nur Hilfe beim An-/Auskleiden und Hilfe um ins Bett zu gelangen …

  • · Hilfe bei der Mobilisation

Wir unterstützen beim Gehen, Stehen, Lagern oder dem Transfer mit Hilfsmitteln (z.B. umsetzen mit Lift). Folgende Beispiele gehören zur Mobilität:

Spezielle Lagerung (z.B. als Abschluss der Pflege)

Sie brauchen z.B. im Sinne der Dekubitusprophylaxe oder bei Halbseitenlähmung Hilfe beim Drehen von einer auf die andere Seite (umlagern) oder Unterstützung beim Umsetzen in den Rollstuhl …

Mobilisation (z.B. nach der Pflege)

Wir unterstützen beim Gehen, Stehen, Treppensteigen und Bewegen, um Ihre Mobilität zu fördern und zu erhalten…

  • · Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

Wir unterstützen beim Essen, Trinken oder Sondennahrung verabreichen ...

 

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