Erläuterungen zur Verhinderungspflege

Ist die Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege. Die Diakoniestation bietet dazu individuell gestaltete Einsätze an.

Es werden Kosten bis zu 1.612 € und in Kombination mit Kurzzeitpflegegeld*  ein maximaler Betrag von 2.418 € von der Pflegekasse übernommen. Das Pflegegeld bleibt bei stundenweiser Verhinderungspflege unangetastet!

* Bis zu 50% des Kurzzeitpflegebetrages (806 €) können zusätzlich als häusliche Verhinderungspflege genutzt werden, sofern die Kurzzeitpflege in diesem Umfang nicht in Anspruch genommen wurde.

 

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